Allgemeine Geschäftsbedingungen der McKill GmbH (Stand: 01.04.2026)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der McKill GmbH (nachfolgend „Anbieter") und ihren Kunden, unabhängig davon, ob es sich um Verbraucher oder Unternehmer handelt, sofern diese Verträge Dienstleistungen in den Bereichen Schädlingsbekämpfung, Prävention, Monitoring, Vogelabwehr, Holz- und Bautenschutz oder hiermit im Zusammenhang stehende Nebenleistungen, Beratungen oder die Bereitstellung technischer Systeme zum Gegenstand haben. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die ab dem 01.04.2026 abgeschlossen werden. Für Verträge, die vor diesem Zeitpunkt geschlossen wurden, gelten weiterhin die jeweils bei Vertragsschluss einbezogenen Bedingungen. Die vorliegenden Bedingungen gelten als vereinbart, sobald der Kunde im Rahmen der Vertragsanbahnung oder spätestens vor Leistungserbringung auf diese hingewiesen wurde, die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte und die Leistungen in Anspruch nimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Die vom Anbieter unterbreiteten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mit der Beauftragung durch den Kunden gibt dieser ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung des Anbieters in Textform oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Der Anbieter ist berechtigt, Angebote innerhalb von sieben Werktagen anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Leistungsumfang und Vertragsdauer
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuell vereinbarten Angebot, dem Servicevertrag oder der Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform.
Sofern Serviceverträge vereinbart werden, verlängern sich diese automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, sofern sie nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt werden. Gegenüber Verbrauchern erfolgt die Verlängerung ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Voraussetzungen zu schaffen, die für eine ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen erforderlich sind. Hierzu gehört insbesondere die Gewährleistung eines ungehinderten Zugangs zu allen relevanten Bereichen, die Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners sowie die vollständige und wahrheitsgemäße Mitteilung aller bekannten Umstände, die für die Durchführung der Leistungen von Bedeutung sind.
Der Kunde trägt die Verantwortung für die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort, insbesondere für bauliche, hygienische oder organisatorische Zustände. Soweit Leistungen aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, nicht oder nicht vollständig erbracht werden können, gelten diese dennoch als vertragsgemäß erbracht und sind entsprechend zu vergüten. Dies gilt insbesondere bei fehlendem Zugang, unzutreffenden Angaben, fehlender Mitwirkung oder Wartezeiten von mehr als zwanzig Minuten.
Entstehen durch unzureichende Mitwirkung des Kunden zusätzliche Aufwendungen oder Verzögerungen, so sind diese gesondert zu vergüten.
§ 5 Durchführung der Leistungen und Erfolg
Die Leistungen werden nach dem aktuellen Stand der Technik sowie unter Beachtung der anerkannten Regeln der Schädlingsbekämpfung erbracht. Es werden ausschließlich in Deutschland zugelassene Mittel und Verfahren eingesetzt.
Ein bestimmter Erfolg wird ausdrücklich nicht geschuldet. Dies gilt insbesondere für die vollständige oder dauerhafte Beseitigung eines Schädlingsbefalls oder die Verhinderung eines erneuten Befalls. Ein erneutes Auftreten von Schädlingen stellt keinen Mangel der Leistung dar, da Ursachen hierfür regelmäßig außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.
Jeder Einsatz, einschließlich Anfahrt, Begutachtung oder Beratung, stellt eine eigenständige und vergütungspflichtige Leistung dar, unabhängig davon, ob im Einzelfall Maßnahmen durchgeführt werden oder ein unmittelbarer Erfolg eintritt.
§ 6 Einsatz von Bioziden, Wirkstoffen und Risiken
Der Anbieter setzt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zugelassene Biozidprodukte und Wirkstoffe ein. Dem Kunden ist bekannt, dass der Einsatz solcher Stoffe trotz fachgerechter Anwendung mit Risiken für Menschen, Tiere und Umwelt verbunden sein kann.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Hinweise, Sicherheitsanweisungen und Verhaltensvorgaben des Anbieters strikt einzuhalten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Kindern und Haustieren, die Einhaltung von Wartezeiten sowie die Sicherung behandelter Bereiche.
Eine Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen, soweit Schäden darauf beruhen, dass der Kunde oder Dritte Sicherheitsanweisungen nicht befolgt, behandelte Bereiche unbefugt betreten oder Wirkstoffe unsachgemäß behandelt haben. Das Risiko einer sogenannten Sekundärvergiftung, insbesondere durch die Aufnahme vergifteter Schädlinge durch Haustiere, kann nicht vollständig ausgeschlossen werden und stellt keinen Mangel der Leistung dar.
§ 7 Besondere Verfahren und Leistungen
Bei thermischen Behandlungen können trotz fachgerechter Durchführung Schäden an empfindlichen Materialien, technischen Geräten oder Einrichtungsgegenständen entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, entsprechende Gegenstände vor Beginn der Maßnahme eigenverantwortlich zu entfernen oder zu schützen. Eine Haftung für derartige Schäden ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters beruhen.
Im Bereich der Vogelabwehr wird keine Garantie für eine vollständige oder dauerhafte Fernhaltung von Vögeln übernommen. Auch bei fachgerechter Ausführung kann es weiterhin zu Verschmutzungen oder Beeinträchtigungen kommen.
Im Bereich des Holz- und Bautenschutzes übernimmt der Anbieter keine Haftung für bereits vorhandene Schäden, statische Beeinträchtigungen oder Folgeschäden, die auf bestehenden baulichen Mängeln beruhen. Die Leistungen stellen keine bauliche Sanierung dar.
§ 8 Preise, Zahlungsbedingungen und Forderungsabtretung
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Kunde gerät spätestens mit Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
Der Anbieter ist berechtigt, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte, insbesondere Factoringunternehmen, abzutreten. Der Kunde erklärt sich mit der hierfür erforderlichen Übermittlung der entsprechenden Daten einverstanden.
Zur Durchsetzung offener Forderungen ist der Anbieter berechtigt, Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte zu beauftragen. Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Kunde zu tragen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich sind.
§ 9 Gewährleistung und Verjährung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Anbieter ist berechtigt, Mängel zunächst durch Nachbesserung zu beheben. Erst nach erfolgloser Nachbesserung stehen dem Kunden weitergehende Rechte zu.
Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwölf Monate ab Leistungserbringung.
§ 10 Haftung
Der Anbieter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit Schäden auf Umständen beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, insbesondere bei unzureichender Mitwirkung des Kunden, falschen Angaben, baulichen oder hygienischen Gegebenheiten oder erneutem Befall.
Eine Garantie oder Gewähr für einen bestimmten Erfolg wird nicht übernommen.
§ 11 Mietsysteme und Monitoring
Sämtliche im Rahmen von Mietmodellen bereitgestellten Systeme bleiben Eigentum des Anbieters. Die Nutzung erfolgt gegen eine vertraglich vereinbarte Vergütung.
Der Kunde ist verpflichtet, die Systeme pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zu schützen. Im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung ist der Kunde zum Ersatz des Wiederbeschaffungswertes verpflichtet.
Die eingesetzten Systeme dienen der Unterstützung der Schädlingsbekämpfung und stellen keine Garantie für eine vollständige Überwachung oder Befallsfreiheit dar.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die Systeme unverzüglich zurückzugeben oder werden durch den Anbieter demontiert.
§ 12 Datenverarbeitung und Einsatz technischer Systeme
Der Anbieter ist berechtigt, sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen Daten zu speichern, zu verarbeiten und für betriebliche Zwecke zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Einsatzplanung, Dokumentation, Qualitätssicherung sowie die Optimierung interner Prozesse.
Der Anbieter ist berechtigt, zur Unterstützung seiner Leistungen digitale Systeme, Sensorik sowie automatisierte Auswertungen einschließlich KI-basierter Systeme einzusetzen. Diese dienen ausschließlich der Unterstützung und stellen keine eigenständige Garantie für den Erfolg der Maßnahmen dar.
Die Kommunikation kann über elektronische Kommunikationsmittel erfolgen.
§ 13 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien oder behördliche Maßnahmen, entbinden den Anbieter für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Leistungserbringung. Leistungsfristen verlängern sich entsprechend. Dauert ein solcher Zustand länger als sechs Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Unternehmer ist der Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Frühere Versionen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.